ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann jede Person, die gesund ist, den speziellen Anforderungen dieser Aktivreisen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt. Diese Anforderungen werden in der auf der Website des Reiseveranstalters veröffentlichten Beschreibung der jeweiligen Reise detailliert beschrieben. Die Reiseleiter sind berechtigt, einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt, zu jedem Zeitpunkt, also auch schon zu Beginn, von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen.
Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass von einem Teilnehmer — der beispielsweise an einem grippalen Infekt leidet — gesundheitliche Risiken (z.B. durch Ansteckung) für die anderen Teilnehmer der Reise ausgehen, die deren planmäßige Teilnahme an der Reise gefährdet. Erscheint ein Teilnehmer trotz einer von ihm ausgehenden Gesundheitsgefährdung für die anderen Teilnehmer und Reisebegleiter, so wird der Reiseleiter ihn von der Reise ausschließen, in dem Moment, wo er diese Gefährdung erkennt.
In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises über den Betrag der durch den Ausschluss ersparten Aufwendungen hinaus.
2. Abschluß des Reisevertrages
Mit seiner Anmeldung bietet uns der Reisende den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Unsere Geschäftsbedingungen und die speziellen Bedingungen aus dem Prospekt der jeweiligen Reise werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt. Die Person, welche die Anmeldung unterschreibt, hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir den Reisenden durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
3. Bezahlung
Nach Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von Euro 500,00 pro Person innerhalb einer Woche fällig. Der restliche Betrag zum vollen Reisepreis muss - ohne weitere Zahlungsaufforderung - bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei uns eingegangen sein. Trifft die Buchungsbestätigung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ein, wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Nach Eingang des kompletten Rechnungsbetrages erhalten unsere Vertragspartner die Reiseunterlagen. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sind, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung der jeweiligen Reise. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
5. Leistungsänderungen
Die Prospektausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Fahrtroute oder Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen, die sich nach Vertragsabschluß in Abweichung des vertraglich vereinbarten Inhalts des Reisevertrages ergeben, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir behalten uns Flugplanänderungen und Änderungen des Transportmittels vor, soweit diese dem Reiseteilnehmer zumutbar sind und aus technischen Gründen oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erfolgen.
6. Preisänderungen
Änderungen des vereinbarten Reisepreises aus unvorhersehbaren Gründen wie behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Ölpreisänderungen, Versicherungszuschlägen, Erhöhung der Beförderungskosten oder Ähnlichem, sind zulässig, wenn wir unsere Vertragspartner spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn darüber schriftlich in Kenntnis setzen. Übersteigen die Preisänderungen 5% des ursprünglichen Reisepreises, kann der Vertragspartner kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluss geändert werden sollten. Begründet ein Teilnehmer seinen Rücktritt von der Reise mit einer Änderung solcher Vorschriften, müssen wir dies wie einen aus freiem Willen erfolgten Rücktritt von der Reise behandeln.
8. Rücktritt
Unsere Vertragspartner können jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Die Abmeldung wird wirksam, sobald diese bei uns eingegangen ist.
Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornogebühren:
-
bis 60 Tage vor Reisebeginn wird die Anzahlung von Euro 500,00 einbehalten
-
ab 59 Tage vor Reisebeginn 30 % des vollen Reisepreises
-
ab 29 Tage vor Reisebeginn 40 % des vollen Reisepreises
-
ab 21 Tage vor Reisebeginn 50 % des vollen Reisepreises
-
ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 % des vollen Reisepreises
-
ab 7 Tage vor Reisebeginn 90 % des vollen Reisepreises.
Wir empfehlen nachdrücklich den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung!
9. Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen je Tour nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 14 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Umbuchungen nehmen wir kostenlos vor. Den eingezahlten Reisepreis zahlen wir unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Ausschluss einzelner Teilnehmer durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt auch ohne Vorwarnung von der Reise auszuschließen, wenn sie den Anweisungen der Reisebegleiter nicht Folge leisten, durch ihr Verhalten den planmäßigen Ablauf der Reise stören, das Reiseerlebnis der anderen Teilnehmer beeinträchtigen oder einen anderen Teilnehmer oder Reisebegleiter in unverhältnismäßiger Weise beschimpfen, beleidigen, ihn bedrohen oder gar tätlich angreifen. Je nach Schwere des Fehlverhaltens des betreffenden Teilnehmers bzw. der von ihm ausgehenden Beeinträchtigung für andere Teilnehmer entscheidet der Reiseleiter, ob er ihn einmalig verwarnt und dabei mit dem Ausschluss bei Fortsetzung droht oder ihn sofort von der Reise ausschließt.
In einem solchen Fall verpflichtet sich der Veranstalter, entsprechende Bereitschaft des Teilnehmers vorausgesetzt, dafür zu sorgen, dass der ausgeschlossene Teilnehmer zum nächstgelegenen Bahnhof gebracht wird, von dem aus eine Fahrt zum Wohnort des Teilnehmers bzw. zum Startort der Reise möglich ist. Außerdem verpflichtet sich der Reiseveranstalter, die Kosten für den günstigsten, dem ausgeschlossenen Teilnehmer zumutbaren Transportweg für die Rückreise zu übernehmen. Diese werden im Anschluss gegen Vorlage der Belege zurückerstattet.
In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine auch nur teilweise Rückerstattung des Reisepreises über den Betrag der durch den Ausschluss unmittelbar und tatsächlich ersparten Kosten hinaus.
11. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind mit Zustimmung des Veranstalters möglich und je nach Aufwand kostenpflichtig. Werden Ersatzteilnehmer vorgeschlagen, können wir dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, bzw. gesetzliche oder behördliche Vorschriften dem entgegenstehen. Wir berechnen dafür die tatsächlich anfallenden Bearbeitungsgebühren, mindestens jedoch 50 Euro.
12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wenn Sie einzelne, von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
13. Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn Reisen wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers, etc.) nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung und/ oder darüber hinaus entstehende Mehrkosten, zum Beispiel durch einen verlängerten Aufenthalt am Zielort gehen zu Lasten des Reisenden. Wir erstatten in diesem Fall den Reisepreis abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bereits erbrachten oder für die Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen.
14. Gewährleistung
Unsere Gewährleistung erstreckt sich - unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten - auf die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und auf die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
15. Haftungsbegrenzung
Die Reisen und die angebotenen sportlichen Aktivitäten können eine hohe körperliche Belastung darstellen. Ob seine körperliche Verfassung den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist, sollte jeder Teilnehmer im Zweifelsfalle vor Reiseantritt durch einen Arzt beurteilen lassen. Für Schäden, die ein Teilnehmer sich oder anderen zufügt, ist er ausschließlich selbst verantwortlich. An allen unseren Touren und damit verbundenen sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Reisende auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein, die auch durch umsichtiges Handeln der Reiseleitung nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Unsere Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Reisegepäck oder Sportgerät ist bei Flugbeförderung nach dem Warschauer Abkommen beschränkt und grundsätzlich nur bei Verschulden durch uns gegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ‘Blue Adventures Inc.’ nicht für Heilbehandlungskosten aufkommt, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen anfallen sollten. Ausgenommen sind lediglich Folgekosten von Unfällen, die durch uns verursacht werden. Wir empfehlen jedem Teilnehmer aus diesem Grund den Abschluss einer Reisekrankenversicherung.
16. Haftungsbeschränkung
Die Haftung, die sich für uns aus dem Reisevertrag ergibt, ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, in der Summe aller Schäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
17. Mängel, Reklamationen, Ersatzleistungen
Sollte eine unserer Reisen einen Mangel aufweisen, muss ein Teilnehmer seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zur Kenntnis bringen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist er verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass die Teilnehmer eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen uns gegenüber innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde.
18. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen wie Flug, Hotel, Mietwagen, Fährtransport etc. auf, so gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des fremden Vertragspartners. AGB stehen auf Anfrage zur Verfügung.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
20. Leistungs- und Erfüllungsort / Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist ist Nelson, B.C., Kanada.
21. Datenschutz
Mit der Weitergabe seines Namens, seiner Adresse und Telefonnummer - zur Erstellung einer Teilnehmerliste - erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden von uns entsprechend Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
22. Veranstalter
BLUE Adventures Inc. Geschäftsführer: Ulrike & Jörg Becker, New Denver, B.C., V0G 1S0, Kanada, Tel. : +1.250.358.7966 E-Mail info@blueadventures.ca
23. Bankverbindung
Sparkasse Werra-Meissner, IBAN: DE 36 5225 0030 0052 359528
SWIFT- / BIC-Code: HELA DEF 1ESW / HELADEFF
Stand: 1. Januar 2017